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Neuregelung Hilfsmittelauslieferung |
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Ab 01. Januar neue Regel zur Hilfsmittel Auslieferung
Ab dem 01. Januar 2010 gibt es neue Regelungen zur Hilfsmittelauslieferung. Die Auslieferung von Hilfsmitteln darf ab dem 01. Januar 2010 nur Firmen und Sanitätshäuser an Kunden ausgegeben werden, wenn sie mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten einen Vertrag geschlossen haben. Die Sanitätshäuser können einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen abschließen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, bestehenden Verträgen beizutreten.
Bevor man in Zukunft Hilfsmittel in einem Sanitätshaus kauft, sollte man erst abklären, ob das Sanitätshaus einen Vertrag mit der Krankenkasse, über die man die Hilfsmittel abrechnet.
Man kann sich bei der Krankenkasse vorab informieren, welche Sanitätshäuser in der Nähe des eigenen Wohnortes
Verträge mit der entsprechenden Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
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