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Steuer-Identifikationsnummer, Steueridentifikationsnummer, Steuer-ID ?

Die Steuer-Identifikationsnummer, auch TIN für Tax Identification Number, besteht aus 11 Ziffern und wurde zum 01. Juli 2007 eingeführt.
Die Steuer-Identifikationsnummer gilt für alle Bürger für alle Altersklassen von Geburt an bundeseinheitlich und lebenslang. Neugeborenen ab dem Jahr 2007 wird automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt.
Im Jahre 2008 haben alle Bundesbürger ihre Steueridentifikationsnummer mit der Post erhalten. In dieser Identifikationsnummer sind in verschlüsselter Form enthalten: Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, das zuständige Finanzamt, Sterbetag.
Die Steuer-ID ersetzt bei natürlichen Personen die bisherigen Steuernummern für die Einkommenssteuer/Lohnsteuer. Die Steuer IdentifikationsNummer muß künftig bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an das Finanzamt angegeben werden.
In der Übergangszeit sollte bei der Einkommenssteuer-und Lohnsteuer Erklärung sicherheitshalber noch die bisherige Steuernummer angegeben werden.



Bei Umzug bekommt das Bundeszentralamt die neue Adresse von der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt. Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Auch hier gilt für die Zwischenzeit die bisherige Steuernummer anzugeben. Die Identifikationsnummer vereinfacht die Datenübermittlung, reduziert den verwaltungstechnischen Aufwand und erweitert die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter. Bei Anlagen im Ausland z.B. muß in Zukunft die Identifikationsnummer bei ausländischen Kontoverbindungen angegeben werden.
Für weitere fachliche Fragen stehen speziell geschulte Mitarbeiter im steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamtes telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummer lautet: 01805-437 83 837, Telefongebühren sind 0,14€ in der Minute aus dem deutschen Festnetz. Die Preise aus den Mobilfunknetzen können von den genannten Preisen abweichen.

Die Idee der Steuer-ID ist zurückzuführen auf die Personenkennzahl in der DDR (1970). In Österreich, Schweden, Island und anderen Ländern gibt es auch eine Personenkennziffer. Untersuchungen zufolge konnte durch die Personenkennzahl der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden.

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