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Wie lange sind Arznei-Rezepte gültig

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Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17. März 2019 19:38

Arten und Gültigkeit von Rezepten für Medikamente &
von Verordnungen für Heilmittel und Hilfsmittel


Rezepte (von lat. recipere: nimm) die vom Arzt ausgestellt werden, behalten je nach Rezeptart nur für eine bestimmte Zeit ihre Gültigkeit. Es gibt verschiedene Arten und Farben von Rezepten. Für Heil- und Hilfsmittel werden sogenannte Verordnungen ausgestellt.

Abbildung von Rezept, rot
Rotfarbene Rezepte sind die häufigst ausgestellten Rezepte. Sie sind ab Ausstellungsdatum einen Monat gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Quartal zwischenzeitlich endet. In dem Fall ist das Rezept über das Quartal hinaus gültig.
Beispiel: Ein Rezept mit dem Ausstellungsdatum 10. März behält seine Gültigkeit für 1 Monat über das Quartalsende (31. März) hinaus bis zum 10. April.


Abbildung von Rezept, grün
Grünfarbene Rezepte sind unbegrenzt gültig. Die Kosten für die Medikamente, die auf "grünen Rezepten" verordnet sind, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wer zusatzversichert oder privatversichert ist, kann diese "grünen Rezepte" bei seiner Zusatzkasse einreichen und um Erstattung bitten. Gesetzlich Versicherte können die Kosten evtl. über die Steuererklärung geltend machen.


Abbildung von Rezeptformular
Amtliche Rezeptformulare zur Verschreibung von Betäubungsmitteln (BtM-Rezept, z.B. für Morphium) und besonderen Arzneimitteln (T-Rezept), sie sind nur für eine kurze Zeitdauer von 8 Tagen bzw. 7 Tagen gültig.

Amtliche Rezeptformulare sind eine spezielle Rezeptart mit besonderen Auflagen.





Abbildung von Privatrezept, blau
Blaufarbene Rezepte sind Privatrezepte für Privat-
versicherte (PKV). Sie sind mittlerweile nur noch 3 Monate gültig (vorher 6 Monate).
Die Arzneimittel müssen in der Apotheke bezahlt werden. Zur Beantragung der Kostenerstattung wird das von der Apotheke abgestempelte Rezept bei der Privaten Krankenversicherung eingereicht.



Generell können Rezepte auch formlos, d.h. ohne die Benutzung eines Rezeptformulars, ausgestellt werden. Die vorgeschriebenen Angaben wie Personendaten und Unterschrift müssen jedoch enthalten sein.
Eine Sonderstellung bei Rezepten hat der Tierarzt. Er darf Arzneimittel bevorraten und kann die verordneten Arzneimittel wie ein Apotheker gleichzeitig auch ausgeben. Hat ein Tierarzt ein Arzneimittel nicht vorrätig, erhalten Sie von ihm meist ein formloses weißfarbenes Rezept für die Apotheke, das 3 Monate gültig ist.


Abbildung von Hilfsmittel-Verordnung
Verordnung für Heilmittel und Hilfsmittel Was ist das?
(unterschiedliche Farben abhängig vom Zweck)

Heilmittelverordnungen werden ausgestellt z.B. für Physio­therapie, Ergotherapie, Massagen oder für medizinische Fusspflege.
Hilfsmittelverordnungen werden ausgestellt z.B. für Hörgeräte, Brillen oder für Inkontinenz-Artikel.

Die Verordnungen sind 14 Tage gültig (28 Tage bei medizinischer Fusspflege) wenn nicht anders vermerkt (siehe auch G-BA, Heilmittel & Hilfsmittel).
Dauerverordnungen müssen in dem Quartal eingelöst werden, in dem sie ausgestellt wurden. Beispiel: Wird eine medizinische Verordnung am 01. Februar ausgestellt, muß dieses Rezept bis zum Quartalsende zum 31. März bei dem entsprechenden Therapeuten vorgelegt werden.

Alle Angaben sind auf dem Stand vom 17.05.2016. Alle Angaben sind unverbindlich.
Verbindliche und weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

(Abbildungen der Musterrezepte erstellt von Lumu, wikimedia.org - unter PublicDomain)

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