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Unterschied Betreuungskraft nach 45b und 53c (87b)

Details
Zuletzt aktualisiert: Freitag, 22. März 2024 13:01

Was ist der Unterschied zwischen der Betreuungskraft nach 45b
und der Betreuungskraft nach 53c (87b)?

 


Kurz gesagt:
Wenn Sie vor der Wahl stehen, bevorzugen Sie die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach 53c (ehemals 87b).
Die Qualifizierung nach 53c ist wesentlich umfangreicher, dementsprechend grösser sind Ihre Einsatzmöglichkeiten und Ihre Jobchancen. Alle Ausbildungsinhalte des 45b sind auch in 53c enthalten. 
Als Betreuungskraft nach 53c können Sie sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern.

Mit einer 53c-Qualifikation ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher eine Festanstellung zufinden statt nur einen Mini-Job - dies mit den Vorzügen von Urlaubsanspruch, vollwertigen Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie einem besseren Kündigungsschutz.

Die Qualifikation nach 45b ist dann die richtige Wahl, wenn Sie nur gelegentlich oder nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben wollen.
Bei Arbeitsangeboten von caritativen Einrichtungen, die als "ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung" ausgeschrieben sind, können Sie bis zu 2.400 EUR im Jahr steuerfrei einnehmen. 

Vergleich 45b und 53c (87b):

  Betreuungskraft
nach § 45b
Betreuungskraft
nach § 53c (87b)
Berufsperspektive Gut - steigende
Nachfrage
Gut - steigende
Nachfrage
Qualifizierungsmaßnahme Einfach Umfangreicher
Ausbildungsumfang 30 Stunden 160 Stunden + Praktikum
Ausbildungsanbieter Wenige Angebote Grosse Auswahl
Ausbildungskosten ~ 300 EUR ~ 1.200 EUR
Förderung durch Arbeitsagentur Ja Ja
Arbeiten bei ambulanten Pflegediensten Ja Ja
Arbeiten in Pflegeheimen Nein Ja
Tätigkeit Eher einfach Verantwortungsvoller
Verdienst ~ Pflege-Mindestlohn Pflege-Mindestlohn + x
Steuerfrei als Ehrenamt möglich Ja (max. 2.400 p.a.) Nein
Selbstständigkeit möglich Nein Ja*

* Betreuungsdienste können Sie auch als Selbstständiger auf eigene Rechnung anbieten. Sie benötigen dafür eine behördliche Zulassung Ihres Betreuungsangebots sowie eine Abrechnungsnummer für die Krankenkassen.

Alle Details:

Die Betreuungskraft nach § 45b
Die Betreuungskraft nach § 53c (87b)
Gehalt einer Betreuungskraft nach § 53c



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