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Pflege - Informationen

Neue Regelungen zur Pflegeversicherung ab 01. Juli 2008

Details
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23. Juli 2019 05:20

Ab dem 01.Juli 2008 gibt es einige Änderungen für Leistungen der Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen.

Dieses Gesetz setzt sich Pflegeweiterentwicklungsgesetz und soll Pflegende bei der Pflege der Pflegebedürftigen unterstützten. Pflegende Angehörige sollen entlastet werden, die Qualität der Pflege verbessert werden.


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Einige der Neuerungen finden Sie in dem folgenden Beitrag.

Pflegt ein Arbeitnehmer einen pflegebedürftigen Angehörigen, kann der Arbeitnehmer bis zu 10 Tagen unbezahlten (Pflege) Urlaub nehmen. Pflegeberater (Adressen bekommt man über die zuständige Krankenkasse) helfen bei der Organistion der Pflege. Die Pflegeberater unterstützen die Pflegenden beim Beantragen von Pflegeleistungen und Ausfüllen der zahlreichen Formulare für Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter, etc. Sie kümmern sich um geeignete Pflegedienste und Haushaltshilfen. Sie geben Rat zu geeigneten Pflegeheimen. Pflegeberater sind Mitarbeiter der Pflegekassen mit einer Ausbildung zu Themen wie Sozialarbeit, Sozialrecht und der Pflege allgemein.

Die Sachleistungen für die ambulante Pflege werden in allen 3 Pflegestufen in den Jahren 2008, 2010, 2012 jeweils angepasst an die Pflegestufe erhöht.

Das Pflegegeld für pflegende Personen wie Angehörige oder andere private Pflegepersonen wird ebenfalls bis 2012 stetig erhöht.

Auch für die vierwöchige Kurzzeitpflege werden die Leistungen erhöht.

Wer als Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mindestens 15 Beschäftigten arbeitet, hat künftig Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu 6 Monaten für die Pflege des Pflegebedürftigen. Bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen kann eine Verhinderungspflege beantragt werden, durch einen Pflegedienst oder durch private Personen.

Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung, die zu Hause leben, bekommen in Zukunft jährlich 1.200 € bei leichterem Pflegebedarf, bei schwerem Pflegebedarf 2.400 € (vorher 460 €).

Wer beispielsweise für 50% der Leistungen für Tages- und Nachtpflege in Anspruch nimmt, hat in Zukunft immer noch einen 100%igen Anspruch auf das Pflegegeld. bzw. die ambulante Pflege und umgekehrt. Tagespflege bedeutet, die Menschen werden morgens zu Freizeitaktivitäten abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Nachtpflege bedeutet, dass die Menschen die Nacht in einer Pflegeeinrichtung verbringen.

Pflegehilfsmittel kosten in Zukunft eine Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch 25% je Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbessern des Wohnumfeldes werden mit bis zu 334 € im Monat verbessert. Außerdem gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.557 € zum wohnlichen Gestalten des Umfeldes.

Auch die Heime werden zukünftig finanziell und personell besser unterstützt.
Die Heimpflegesätze werden in der Pflegestufe 3 und bei Härtefällen angehoben. Desweiteren erhalten die Heime zur Rehabilitation von Pflegebedürftigen finanzielle Unterstützung.
Zur Betreuung von Demenzkranken werden speziell ausgebildete Bechäftigungstherapeuten eingesetzt.

Die Leistungen und Sätze der Pflegestufen im einzelnen finden Sie hier:

Pflegestufen, Pflegegeld, Pflege Sachleistung

Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23. Juli 2019 05:20