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Renten & Steuern - Tipps für Senioren

Alterseinkünftegesetz

Details
Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29. November 2015 12:43

Was ist das Alterseinkünftegesetz?


Kurz gesagt ist das Alterseinkünftegesetz eine Rentenbesteuerung, also eine Steuer die prozentual auf die Rente erhoben wird. Das heißt, dass viele Rentner, deren Renten-Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet, in Zukunft Steuerabgaben auf ihre gesetzliche Rente zahlen müssen.

Besteuerung der Rente
Das Alterseinkünftegesetz gibt es seit dem Jahr 2005 und hat zur Folge dass der steuerpflichtige Anteil der Rente erheblich gestiegen ist. Circa 25% der Rentner sind verpflichtet, Steuern zu zahlen.
Der zu besteuernde Anteil der Rente steigt bis 2020 jährlich um 2% auf insgesamt 80%, im Jahr 2040 sollen Renten zu 100% besteuert werden. Der Besteuerungssatz ist also für jeden Rentenjahrgang festgelegt und verändert sich bis zum Ende nicht mehr. Wobei das steuerliche Existenzminimum - der Grundfreibetrag von 7664 € (ab 2009 7834 €) unverändert bleibt.

Beispiele
Die Besteuerung der Renten passiert nach einem Staffelsystem. Wer im Jahr 2005 in Rente ging, zahlt auf 50% der gesetzlichen Rente Steuern. Die Rentner, die im Jahr 2006 in Rente gingen, zahlen auf 52% der gesetzlichen Rente Steuern, wer 2007 die Rente eingereicht hat, zahlt auf 54% der Rente steuerliche Abgaben. Die Rentner, die im Jahr 2008 ihren Ruhestand begonnen haben, zahlen 56% Steuern von ihrem Rentenbetrag.
Und die aktuellen Rentner aus dem Jahr 2015 zahlen auf 70% Ihrer gesetzlichen Rente, Steuern! Ab dem Jahr 2040 ist die gesetzliche Rente voll steuerpflichtig.


Wieviel Steuern jemand zahlt, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden: persönlicher Einkommenssteuersatz, Alter, Art der Einkünfte. Private Renten werden anders besteuert als Einkünfte der gesetzlichen Kassen, Betriebsrenten anders als Zinsen, Nebeneinkünfte oder Mieteinnahmen.

Als Orientierung gilt folgendes Beispiel der Rentenversicherung:
Das Einkommen aus der gesetzlichen Rente eines alleinstehenden Neurentner im Jahr 2008 bleibt bis zu einem Betrag von 16.800 €; bei Verheirateten 33.600 € steuerfrei.

Alleinstehende Senioren, die bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen sind, bleiben bis zu einem Betrag von 19.000 € steuerfrei, verheiratete Senioren bis 38.000 €.
Alle Rentner, die über diesem Einkommen liegen, zahlen Steuern auf ihre Rente. Es trifft besonders diejenigen Rentner, die neben den gesetzlichen Renten, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte oder Einkünfte aus einem Nebenerwerb erhalten.

Alle Rentenversicherer melden ab Herbst 2009 der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer die Zahlungen die sie an die Versicherten leisten. Die Daten werden von der Zulagenstelle zentral gesammelt und an die zuständigen Finanz-Behörden der Länder weitergeleitet. Somit hat das Finanzamt einen transparenten Überblick über alle Renteneinkünfte, die aus der Rentenkasse gezahlt werden. Ca. 2 Millionen Rentner haben nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft bisher keine oder zuwenig Steuern gezahlt. Die meisten wahrscheinlich aus Unwissenheit. Die Meldungen werden bis zum Jahr 2005 nachgereicht. Alle seitdem steuerpflichtigen Rentner, die noch keine Steuern zahlen, könnten unter Umständen nachbesteuert werden. Somit könnten wiederum hohe Nachzahlungen, Zinsen und ggbf. Strafzahlungen zu zahlen sein.

Was tun?
Als erstes sollten Sie prüfen, ob Sie steuerpflichtig sind. Nehmen Sie ggf. die Hilfe von einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater in Anspruch. Insbesondere dann, wenn Sie Einkünfte aus mehreren Quellen zu verzeichnen haben. Wird eine Steuerpflicht festgestellt, sollten Steuererklärungen für die steuerpflichtigen Jahre beim Finanzamt so schnell wie möglich eingereicht werden. Aufgrund der Tatsache, dass vielen Rentnern die neuen Regeln zur Besteuerung der Renten nicht oder nur unzulänglich bekannt waren, zeigen sich die meisten Finanzämter großzügig.
In der Regel können Steuern bis zu 10 Jahren nachgefordert werden. Doch da es die zentrale Datenerfassung erst seit dem Jahr 2005 gibt, sind sogenannte "Steuerversäumnisse" aus den davor liegenden Jahren schwer nachzuweisen.

Alle Angaben ohne Gewähr!


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