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Pflege - Informationen

Gerichtsurteil Pflegedienst in Wohngebiet

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Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17. Mai 2015 19:04

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Betrieb eines Pflegedienstes in einem reinen Wohngebiet

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes auch in einem reinen Wohngebiet erlaubt. Dabei darf der Pflegedienst sich nicht nur auf Verwaltungsdienstleistungen beschränken, sondern muß auch stationäre und ambulante Pflegeleistungen anbieten.
Die Betreuungsleistungen sind dabei nicht auf den Bedarf in dem betreffenden Wohngebiet beschränkt. Dies betrifft die Landesvorschriften der meisten Bundesländer. So können in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise auch Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), 4 B 44/09, ZfBR 2009, 691, BauR 2009, 1556.


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