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Pflege - Informationen

Erhöhung der Pflegekosten ab Juli 2012

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Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17. März 2019 21:12

Ab dem 01. Juli 2012 sind für viele Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen die Pflegedienstleistungen teurer geworden.

Die Erhöhung der Pflegekosten kommt zustande, weil eine neue Verordnung in Kraft getreten ist.
"In Zukunft werden alle Unternehmen und alle stationär oder ambulant versorgten Pflegebdürftigen  die Ausbildungskosten für die neuen Pflegekräfte gemeinsam tragen". So steht es in einem Schreiben vom Bundesministerium, das in diesen Tagen viele Pflegebedürftige erreicht.
Das bedeutet, dass Pflegedienstleister ab dem 01. Juli 2012 eine Ausbildungsumlage zahlen müssen. Mit diesem Geld sollen neue Ausbildungsplätze in der Pflege finanziert werden. Es fehlen bereits jetzt über 3000 Fachkräfte im Bereich der Pflege.
So weit so gut.
 
In vielen Fällen geben die Pflegedienste die Umlagekosten für die Ausbildungsplätze in der Pflege an ihre Kunden, sprich die Pflegebedürftigen weiter.
Die Kunden des ambulanten Pflegdienstes müssen bis zum 15. des Monats über die Preiserhöhung für den Folgemonat informiert werden. Die Pflegeheime müssen dies mindestens 4 Wochen vorher schriftlich ankündigen und begründen. Bei Versäumnis der Fristen wird die Mehrzahlung erst einen Monat später fällig.
 
Da die Leistungen der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen jedoch nicht steigen, heißt das für viele Pflegebedürftige, das sie ab 01. Juli 2012 teilweise die höheren Preise der Pflegedienstleistungen aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Baden oder Duschen kann in Einzelfällen bis zu 1,14 Euro mehr kosten. In der stationären Pflege sogar noch mehr.
Die meisten Pflegebedürftigen verfügen nicht über eine so hohe Rente, dass sich die Mehrkosten nicht schmerzlich bemerkbar machen würden. Bei ambulanten Pflegeleistungen besteht die Möglichkeit, auf einige Leistungen zu verzichten, wenn der Gesundheitszustand es zuläßt. Die stationären Leistungen müssen in jedem Fall bezahlt werden.
So bleibt den Pflegebedürftigen nur, zu prüfen, welche Leistungen sie bei der ambulanten Pflege einsparen könnten, ode an das, wenn vorhanden, Ersparte zu gehen oder einen Antrag beim Sozialamt einzureichen.
Diese Ausbildungsumlage gibt es in anderen Bundesländern schon länger und dort ist der erhobene Umlagebetrag niedriger als in Nordrhein-Westfalen.
 
Die Pflegedienste rechnen über ein Punktesystem mit den Krankenkassen ab, welches alle 12-24 Monate neu verhandelt wird.
Für Pflegebetriebe, die bereits seit Jahren ausbilden, kann die  Umlagezahlung niedriger ausfallen. Wer meint, seine Rechnung wäre zu hoch, sollte gemeinsam mit seinem Pflegedienst prüfen, welche Pflegeleistungen eventuell reduziert werden könnten.
Ein Preisvergleich der diversen Pflegedienstleister ist ebenso nicht verkehrt.
Ein ambulanter Pflegedienst kann in der Regel jederzeit gekündigt werden. Im Zweifel den Vertrag lesen.
Ein Heimbewohner kann seinen Heimplatz zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen oder bis zum 3. Werktag einen Monats zum Monatsende. 


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet kostenlos eine Pflegecheckliste an.
 
Pflegende Angehörige bekommen Rat unter der gebührenfreien Telefonnummer:
0800/220 44 00 - Montags und Mittwochs von 10 bis 12 Uhr.

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