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Pflege - Informationen

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Details

So erhalten Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, kostenfrei



Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel, bei ihrer Krankenkasse bzw. bei der dortigen Pflegekasse. 
Es wird unterschieden zwischen sogenannten langlebigen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" genannt, sie werden von der Pflegekasse erstattet.

Der monatliche Höchstbetrag für Verbrauchsmittel wurde per 01.01.2015 angehoben.
Seit dem können Verbrauchsmittel die zur Pflege benötigt werden, wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, bis zu einem Betrag von monatlich 40 € (vorher 31 €) als Pauschale bei der Krankenversicherung beantragt werden.
Die Kostenübernahme erfolgt entweder über eine Kostenerstattung oder der Verkäufer rechnet direkt mit der Krankenversicherung ab.

Wer kann kostenfreie Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmittel) erhalten:
  jeder Pflegebedürftige der einen Pflegegrad hat (1 bis 5)
 + wenn der Pflegebedürftige zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird
 + wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder einer Privatperson gepflegt wird

Welche Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmittel) sind kostenfrei:
Einmalhandschuhe und Fingerlinge
Mundschutz und Schutzschürzen
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
bis zu einer Gesamtsumme von 40 € pro Monat

Woher erhalten Sie kostenfreie Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmittel):
Pflegehilfsmittel müssen Sie generell bei bestimmten, von den Krankenversicherungen zugelassenen Geschäften und Händlern kaufen, ansonsten ist eine Kostenerstattung nicht möglich. Erfragen Sie Geschäfte in Ihrer Nähe bei Ihrer Pflegekasse oder bestellen Sie per Internet bei einem Pflegehilfsmittel-Dienst.
Nur bei zugelassenen "Leistungserbringern" kaufen!
Apotheken, Geschäfte für Sanitätsbedarf
im Internet als automatische kostenlose Lieferung


So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmittel), kostenfrei:
Sie können die Kostenübernahme einzeln, pauschal oder automatisiert beantragen.

Sie reichen die einzelnen Kaufbelege bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung ein.

Sie beantragen die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Die Bewilligung erfolgt meistens unbefristet.

Der einfachste Weg: Sie beauftragen einen Pflegehilfsmittel-Dienst, der Formalitäten und anschliessende Belieferung übernimmt.

Ihre Vorteile:
Sie müssen sich nicht um Formalitäten & Abrechnungen mit Ihrer Krankenkasse kümmern
Ihre Pflegehilfsmittel kommen jeden Monat zuverlässig direkt zu Ihnen nach Hause
Sie nutzen Ihren Anspruch von bis zu 480 € jährlicher Kostenerstattung zu 100%



Weitergehende Informationen:
Hilfsmittelverzeichnis, GKV.de
SGB XI § 40 Pflegehilfsmittel, vollständiger Gesetzestext
Unterschiede: Heilmittel, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel


Zuletzt aktualisiert: Montag, 22. Juli 2019 04:55


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