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Pflege - Informationen

Pflegestufen & Pflegegeld & Sachleistung

Details

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Pflegegeld und Sachleistungen der Pflegekassen für die einzelnen Pflegestufen, die ambulante Pflege, Tages-und Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege

Anspruch auf Pflegegeld besteht dann, wenn für die betreffende Person eine Pflegestufe vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt wurde.  Den medizinischen Dienst fordern Sie bei der zuständigen Krankenkasse an, in der die "zu begutachtende" Person versichert ist. Pflegegeld beantragen Sie dann ebenfalls bei der für die zu pflegenden Person zuständigen Krankenkasse. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe, in die die pflegebedürftige Person vom medizinischen Dienst lt. Gutachten eingestuft wird.

Pflegebedürftige im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.


In der ambulanten (häuslichen) Pflege werden monatlich für Sachleistungen (Pflegedienste, Essen auf Rädern, behindertengerechte Betten, Stühle, Rollatoren, Inkontinenzprodukte, Hilfsmittel) wie folgt gezahlt.

Ab dem Jahr 2008

Pflegestufe 1 -    420 €
Pflegestufe 2 -    980 €
Pflegestufe 3 - 1.470 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2010

Pflegestufe 1 -    440 €
Pflegestufe 2 - 1.040 €
Pflegestufe 3 - 1.510 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2012

Pflegestufe 1 -     450 €
Pflegestufe 2 - 1.100 €
Pflegestufe 3 - 1.550 €


In der ambulanten (häuslichen) Pflege wird Pflegegeld monatlich wie folgt gezahlt.

Ab dem Jahr 2008

Pflegestufe 1 - 215 €
Pflegestufe 2 - 420 €
Pflegestufe 3 - 675 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2010

Pflegestufe 1 - 225 €
Pflegestufe 2 - 430 €
Pflegestufe 3 - 685 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2012

Pflegestufe 1 - 235 €
Pflegestufe 2 - 440 €
Pflegestufe 3 - 700 €

In der Tages- und Nachtpflege werden monatlich wie folgt gezahlt.

Ab dem Jahr 2008

Pflegestufe 1 -    420 €
Pflegestufe 2 -    980 €
Pflegestufe 3 - 1.470 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2010

Pflegestufe 1 -    440 €
Pflegestufe 2 - 1.040 €
Pflegestufe 3 - 1.510 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2012

Pflegestufe 1 -    450 €
Pflegestufe 2 - 1.100 €
Pflegestufe 3 - 1.550 €

In der vollstationären Pflege (Heimpflege) werden monatlich wie folgt gezahlt.

Ab dem Jahr 2008

Pflegestufe 1 - 1.023 €
Pflegestufe 2 - 1.279 €
Pflegestufe 3 - 1.470 €
 
Pflegestufe 3 Härtefälle: 1.750 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2010

Pflegestufe 1 -  1.023 €
Pflegestufe 2 -  1.279 €
Pflegestufe 3 -  1.510 € 

Pflegestufe 3 Härtefälle: 1.825 €
______________________________________________
Ab dem Jahr 2012

Pflegestufe 1 -  1.023 €
Pflegestufe 2 -  1.279 €
Pflegestufe 3 -  1.550 €

Pflegestufe 3 Härtefälle: 1.918 €


In der Kurzzeit-und Verhinderungspflege werden jährlich wie folgt gezahlt.

Für alle Pflegestufen
im Jahr 2008 - 1.470 €
im Jahr 2010 - 1.510 €
im Jahr 2012 - 1.550 €

Lesen Sie auch:
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Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23. Juli 2019 05:23


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