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Neuregelung Hilfsmittelauslieferung
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Zuletzt aktualisiert: Samstag, 21. November 2015 19:08
Ab 01. Januar neue Regelung zur Hilfsmittel-Auslieferung
Ab dem 01. Januar 2010 gibt es neue Regelungen zur Hilfsmittelauslieferung. Die Auslieferung von Hilfsmitteln darf ab dem 01. Januar 2010 nur von Firmen und Sanitätshäuser an Kunden ausgegeben werden, wenn sie mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten einen Vertrag geschlossen haben. Die Sanitätshäuser können einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen abschließen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, bestehenden Verträgen beizutreten.
Bevor man in Zukunft Hilfsmittel in einem Sanitätshaus kauft, sollte man erst abklären, ob das Sanitätshaus einen Vertrag mit der Krankenkasse hat, über die man die Hilfsmittel abrechnet.
Zuletzt aktualisiert: Samstag, 21. November 2015 19:08