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Renten & Steuern - Tipps für Senioren

Zuschuss vom Staat für private Krankenversicherung

Details

Senioren: Zuschuss zur Krankenversicherung in der Rente 

Hohe Beiträge machen die private Krankenversicherung im Alter für viele Rentner zu einer massiven finanziellen Belastung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse zu erhalten und so die Beitragslast zu verringern.

Anspruchsberechtigte und Auszahlungsbedingungen
Die Zuschüsse stehen grundsätzlich allen Personen zu, die eine gesetzliche Rente beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Altersrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente handelt. Auch Bezieher von Witwen- und Hinterbliebenenrenten haben einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss.

Dieser wird jedoch nicht automatisch gewährt, sondern muss bei dem Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Auf dem Antragsformular muss die private Krankenversicherung bestätigen, dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht. Eine Beantragung des Zuschusses ist frühestens zum ersten Tag des Ruhestands möglich.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem aktuellen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von diesem werden die 0,9 Prozent Zusatzbeitrag, die ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen sind, abgezogen. 50 Prozent des restlichen Beitragssatzes stellen den maximalen Zuschuss dar, gemessen an der Höhe der Altersrente. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Es wird maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur privaten Krankenversicherung ausbezahlt.

Hintergründe und Regelungen der staatlichen Zuschüsse
Die Zuschüsse für die private Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Hauptgrund für die Einführung der Zuschüsse war, dass Rentner für die private Krankenversicherung im Alter teils deutlich höhere Beiträge entrichten müssen als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Letztere profitieren nämlich von einem ermäßigten Beitragssatz, der dem Arbeitnehmeranteil zuzüglich des Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent entspricht. Privatversicherte müssen hingegen auch im Ruhestand den vollen Beitrag bezahlen und haben lediglich durch Altersrückstellungen die Möglichkeit, die Kosten zu senken. Für viele Rentner waren die Beiträge für die private Krankenversicherung daher kaum noch erschwinglich. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Zuschuss zu beantragen, dessen Höhe der Ermäßigung für gesetzlich versicherte Rentner entspricht.

Wie hoch die Beiträge für eine Privatversicherung im Alter ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Höhe der Altersrückstellungen und dem gewählten Leistungsumfang. Daher kann es je nach Tarifmodell sein, dass der staatliche Zuschuss deutlich weniger als die Hälfte des tatsächlichen Versicherungsbeitrags abdeckt. Außerdem steht er nur Personen zu, die eine gesetzliche Rente erhalten. Wer ausschließlich privat fürs Alter vorgesorgt hat, muss die Krankenkassenbeiträge komplett selbst bezahlen. 


Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17. März 2019 21:01


   

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