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Renten & Steuern - Tipps für Senioren

Wie wird die Rente besteuert?

Details

Wann muß ich als Rentner Steuern zahlen, unterliegt die Rente der Einkommensteuerpflicht?

Alle Rentner, die eine Jahresrente bis einschließlich dem Jahr 2008 unter dem  Existenzminimum von 7664 € haben, zahlen keine Steuern auf ihr Renten-Einkommen. Ab dem Jahr 2009 erhöht sich das Existenzminimum auf 7834 €. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. 

Sind Renten einkommenssteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist die Frage ob Renten zu versteuern sind, mit ja zu beantworten. Das heißt, viele Rentner müssen eine Steuererklärung über ihr Einkommen abgeben. 
Renten gelten als sonstige Einkünfte im Einkommenssteuerrecht.
Steuerpflichtig sind gesetzliche Altersrenten der Angestellten und Arbeiter, Witwenrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten (Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente). Erwerbsminderungsrenten gehen bei Erreichen des Rentenalters, sofern alle Voraussetzungen hierzu erfüllt sind, automatisch in das reguläre Altersruhegeld über.

Von der Renten-Steuerpflicht befreit bleiben einige Sonderformen der Rente, das heißt, auf die nachstehend aufgeführten Rentenarten muß keine Steuer gezahlt werden. Diese Renten werden direkt aus der Staatskasse gezahlt, so dass eine Rentenbesteuerung in den genannten Fällen wegfällt.
Sonderformen der Rente, die von der Steuerpflicht ausgenommen sind:

Renten, die aus einer gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden, beispielsweise der Berufsgenossenschaft.

Renten, die aus einem Wehrdienst-und Zivildienstbeschäftigungsverhältnis gezahlt werden. 

Kriegsrenten

Auch Wiedergutmachungsrenten, etwa Rentenzahlungen an verfolgte Personen des 3.Reichs bleiben von der Rentenbesteuerung ausgenommen.   


Eine steuerpflichtige Rente bedeutet aber noch nicht zwingend, dass auch tatsächlich Steuern auf die Rente gezahlt werden. 


Die Renten Einkünfte sind nicht in voller Höhe steuerpflichtig, sondern zu Grunde gelegt wird der jeweilige Besteuerungsanteil. Das bedeutet, nur ein prozentualer Anteil der Bruttorente vor Abzug der Anteile des Rentners nach Abzug von Pauschalen, Steuerfreibeträgen und anderen absetzbaren Ausgaben wird versteuert.
Zu den anrechenbaren Zahlungen zur Minderung des zu versteuernden Rentenanteils gehören ebenfalls Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Kfz-und Privathaftpflichtversicherungen.
Außerdem sind anzusetzen Spenden, Kirchensteuer, Pflegekosten, Heimkosten, Haushaltshilfen, Dienstleistungen im Haushalt und Aufwendungen bei Krankheit, sofern die Kosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. 
Desweiteren ist auch das Alter des Rentners bei Rentenbeginn ausschlaggebend.
Genaue Auskünfte zu Ihrem persönlichen Fall erteilt Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt.

Alle Angaben ohne Gewähr!
 
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Zuletzt aktualisiert: Montag, 18. Mai 2015 16:19


   

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