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Renten & Steuern - Tipps für Senioren

Besteuerung der Renten

Details

Steuererklärung für Rentner - Steuern auf die Rente


Wer muß als Rentner Steuern zahlen und wer unterliegt der Besteuerung der gesetzlichen Rente?
Ab dem Jahr 2010 wird die Besteuerung der Altersrenten für Rentner ernst.
Die Versteuerung der Altersrenten hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wer muß als Rentner seine Rente versteuern?

Grundsätzlich gilt:

Ein Rentner, der nur eine gesetzliche Rente bekommt, zahlt keine Steuern, wenn die folgenden Monatseinkünfte nicht überschritten werden.

Rentner, die 2005 bereits Rentner waren oder 2005 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gestzliche Monatsrente als 1.599 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 3.198 € sein.

Rentner, die 2006 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.524 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 3.048 € sein.

Rentner, die 2007 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.464 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2.928 € sein.

Rentner, die 2008 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.409 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2.818 € sein.

Rentner, die 2009 in Rente gegangen sind, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.385 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2.770 € sein.

Rentner, die 2010 ihren Altersruhestand antreten und in Rente gehen, dürfen nicht mehr gesetzliche Monatsrente als 1.353 € als Alleinstehender haben, als Verheirateter dürfen es nicht mehr als 2.706 € sein.

Steuern auf die Rente könnte zahlen, wer Zusatzeinkünfte wie beispielsweise Mieteinkünfte hat.

Beispiel:
Wenn ein Rentner ein Renteneinkommen von 1.000 € und Mieteinnahmen von 400 € hat, muß er in diesem Fall Steuern auf die Alterseinkünfte zahlen. Mieteinkünfte unterliegen mit der höchsten Besteuerung.


Ab dem Jahr 2005 werden Rentner sukzessive nachbesteuert. Die Finanzämter können bei Rentnern, die zur Steuernachzahlung veranlagt werden, eine Verspätungszuschlag und Verzinsung von 6% verlangen. Hat ein Rentner unwissentlich keine Steuern auf seine Rente gezahlt und kann dem Finanzamt das glaubhaft versichern, kann man das Finanzamt darum bitten, auf Verspätungszuschläge und Verzugszinsen zu verzichten.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Lesen Sie auch:
Renten und Steuern
Alterseinkünftegesetz, Rentenbesteuerung

Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29. November 2015 12:17


   

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