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Was ist ein Medizinischer Dienst (MD, MDK)

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Zuletzt aktualisiert: Montag, 11. März 2024 21:52

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MD)


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD, früher abgekürzt MDK) übernimmt Beratungsdienste und Begutachtungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen und für die Pflegeversicherung.
Der MD wird von den Krankenkassen finanziert, soll jedoch trotzdem unabhängig agieren. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt.
Begutachtungen müssen vom MD zwar grundsätzlich objektiv durchgeführt werden, die Realität zeigt jedoch dass dies nicht garantiert ist und Gutachten zwecks Kosteneinsparung zugunsten der Krankenkasse ausfallen können.

Im Pflegebereich beurteilt der MD die Pflegebedürftigkeit eines Menschen und ist damit verantwortlich für die Zuweisung eines Pflegegrad.
Eine Begutachtung müssen Sie über die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragen. Anschließend erfolgt ein angemeldeter Hausbesuch eines MD-Gutachters, der den Hilfebedarf individuell feststellen soll. 
Die abschließende Entscheidung über Ihren Hilfebedarf muss Ihnen binnen 5 Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Gegen die Entscheidung können Sie binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen, der Widerspruch ist direkt an Ihre Pflegekasse zu richten.
Wenn es Probleme beim Ablauf der Begutachtung an sich gegeben hat, können Sie sich an die Beschwerdestelle des MDK wenden.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wird der Medizinische Dienst von der Firma MedicProof GmbH gestellt. 

Tipp:
Beginnen Sie frühzeitig mit dem Führen eines "Pflegetagebuch" und nehmen Sie sich die Zeit es sehr genau zu führen. Damit können Sie dem MD-Gutachter eine wichtige Grundlage für eine realistische Beurteilung anbieten.
Eine Vorlage für ein Pflegetagebuch gibt es z. B. bei Betanet.de, kostenfrei als PDF zum Ausdrucken: Pflegetagebuch-Vorlage

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Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege
Medizinischer Dienst Bund: medizinischerdienst.de

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