Für Betreuungskräfte
Was ist der Pflege-Mindestlohn
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12. März 2024 06:33
Was ist der Pflege-Mindestlohn • Gehaltsrechner
Seit 01.01.2015 gilt in Deutschland das neu geschaffene Mindestlohngesetz (MiLoG) flächen- deckend. Seit dem muss der gesetzliche Mindestlohn in fast allen Branchen gezahlt werden.
Für Pflegekräfte in Pflegeheimen wurde ein gesetzlicher Mindestlohn, der sogenannte Pflege-mindestlohn, bereits im Jahr 2010 eingeführt. Ab dem 01.08.2010 mussten damals 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde gezahlt werden (7,50 € in den neuen Bundesländern).
Seit dem 01.10.2015 steht der Pflege-Mindestlohn nun auch allen Betreuungskräften (Alltagsbegleiter) nach § 43b, 53b (ehemals 53c, 87b) zu, die in Pflegeheimen arbeiten!
Betreuungskräften nach § 43b, 53b (53c, 87b) und Betreuungskräften nach 45b die nicht in Pflegeheimen arbeiten, steht zumindest der allgemeine Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) zu.
Entwicklung Pflege-Mindestlohn
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Ihr Gehalt (Pflegemindestlohn) als Betreuungskraft erhalten Sie zwar von Ihrem Pflegebetrieb als Arbeitgeber überwiesen, die Kosten werden jedoch vollständig von den Pflegekassen übernommen. Faire Arbeitgeber in der Pflegebranche zahlen einen Stundenlohn der über dem Pflegemindestlohn liegt.
► Eigenes Gehalt ausrechnen mit dem Mindestlohn-Rechner vom BMAS
► Zusätzliche Betreuungskraft nach 53c (87b) und 45b
Kommentare
Nur gibt es eine Vereinbarung zum Stundensatz des PD mit dem GKV und wenn dieser sehr gering ist, dann kann der PD nicht mehr zahlen. Je teurer ein PD ist, je mehr muss der Kunde selber bezahlen. Demnach weniger Kunden. Also sehr schwierig einen ordentlichen Lohn zu zahlen, ohne den Kunden zum Sozialamt zu schicken. Lg