Gesundheit & Medizin für Senioren
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12. März 2024 05:45
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 nach langen Diskussionen und diverser Gerichtsurteile zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung erlassen.
Ab September 2009 ist diese Willenserklärung bindend für Ärzte und Pflegepersonal.
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Ihr Wille hat Bedeutung – auch in Situationen,
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Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist die freiwillige schriftliche Erklärung eines volljährigen Menschen für den eventuellen eintretenden Fall, dass er "durch was auch immer" nicht mehr einwilligungsfähig ist. Für diese eventuelle Situation kann er im Vorhinein eine Erklärung, eine sogenannte Patientenverfügung mit seinen Wünschen, schriftlich verfassen. Somit kann er für sich sein Selbstbestimmungsrecht gewährleisten. Die Patientenverfügung ist die einzige Möglichkeit, auch dann Einfluss auf ärztliche Maßnahmen zu nehmen, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu bestimmen.
So kann man zum Beispiel einzelne Fallbeispiele benennen und für diese seine Wünsche angeben:
In manchen Fällen wird die PEG nicht zur Nahrungszuführung gelegt, sondern zum Absaugen von Flüssigkeiten, zum Beispiel bei einem Tumor. Deshalb wäre hier anzuraten, die Formulierung bezüglich der PEG genau zu überlegen und zu spezifizieren.
Die Patientenverfügung sollte:
Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar. So kann man die Verfügung in Abständen überprüfen, noch mal neu überlegen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Änderungen an der Patientenverfügung müssen ebenfalls von Ihnen neu mit Ihrer Unterschrift, Ort und Datum versehen werden. Und ein Zeuge sollte wieder gegenzeichnen. Desweiteren sollte man ein Papier bei sich tragen mit dem Hinweis auf das Vorhandensein und dem Hinterlegungsort der Patientenverfügung.
"Alte" Patientenverfügungen, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung im September 2009 verfasst wurden, bleiben grundsätzlich auch nach der neuen Rechtslage wirksam.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht legt man fest, wer gegenüber Ärzten seine in der Patientenverfügung festgelegten Behandlungswünsche durchsetzen soll. Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig - dies ist für einen Notfall wichtig.
Neben der Gesundheitsfrage können Vermögensverwaltung (außer Darlehen und Verkauf von Eigentum-hierfür benötigt man die rechtliche Betreuung) Regelungen über den Aufenthaltsort (Einweisung ins Krankenhaus oder Pflegeheim), Vertretung gegenüber Behörden und Banken, Besuchsrecht am Krankenbett oder ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung geregelt werden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung dient dafür, einen Vorschlag anzugeben, wer im Ernstfall vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht ist grundsätzlich an die benannte Person gebunden und wird diese in der Regel zum Betreuer einsetzen.
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