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Gesundheit & Medizin für Senioren

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Details

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 nach langen Diskussionen und diverser Gerichtsurteile zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung erlassen.
Ab September 2009 ist diese Willenserklärung bindend für Ärzte und Pflegepersonal.   

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Ihr Wille hat Bedeutung – auch in Situationen,
in denen Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.
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Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist die freiwillige schriftliche Erklärung eines volljährigen Menschen für den eventuellen eintretenden Fall, dass er "durch was auch immer" nicht mehr einwilligungsfähig ist. Für diese eventuelle Situation kann er im Vorhinein eine Erklärung, eine sogenannte Patientenverfügung mit seinen Wünschen, schriftlich verfassen. Somit kann er für sich sein Selbstbestimmungsrecht gewährleisten. Die Patientenverfügung ist die einzige Möglichkeit,  auch dann Einfluss auf ärztliche Maßnahmen zu nehmen, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu bestimmen.
In so eine Lage kann man nicht nur durch Alter und Demenz kommen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung auch in jungen Jahren können zu solchen Situationen führen.
Hat man als Erwachsener eine Patientenverfügung mit seinem eigenen Willen aufgesetzt, hat man als Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal die Sicherheit, das Richtige zu tun, nämlich nach dem Wunsch des Patienten zu handeln.
Ärzte und Pfleger müssen sich nach dem Willen richten, auch wenn er keine lebenserhaltenden Maßnahmen in seiner Patientenverfügung festgelegt hat. Oder wenn der Patient den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen wünscht, unabhängig davon, ob die Situation für den Betreffenden lebensbedrohend ist.
Er kann dies unabhängig von der Art oder dem Fortschritt einer Erkrankung tun. Die so genannte Reichweite der Patientenverfügung  ist gesetzlich nicht eingeschränkt. 
 
Die Patientenverfügung sollte individuell ausgefüllt werden. Allgemeine Äußerungen wie "ich will nicht an Schläuchen hängen" sind zu wenig und sagen nicht detalliert aus, was der Patient genau meint.
So kann man zum Beispiel einzelne Fallbeispiele benennen und für diese seine Wünsche angeben:

Was ist bei einer zu erwartenden Dauerschädigung des Gehirns?
Was ist bei einer dauerhaften Bewusstlosigkeit?
Was ist, wen ich unheilbar krank bin?
Was ist mit der PEG, der Magensonde durch die Bauchdecke?
In manchen Fällen wird die PEG nicht zur Nahrungszuführung gelegt, sondern zum Absaugen von Flüssigkeiten, zum Beispiel bei einem Tumor. Deshalb wäre hier anzuraten, die Formulierung bezüglich der PEG genau zu überlegen und zu spezifizieren.
Soll dann eine schmerzlindernde Maßnahme angewandt werden, auch wenn diese eine Verkürzung meines Lebens bedeuten würde?

Die Patientenverfügung sollte:

handschriftlich in eigenen Worten verfasst werden,
mit Ihrer Unterschrift, Ort und Datum versehen werden,
oder durch ein no­ta­ri­ell be­glau­big­tes Hand­zei­chen un­ter­zeich­net sein.

Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden.

Es kann aber nicht schaden, wenn eine dritte Person, (zum Beispiel der Hausarzt)
die Willenserklärung gegenzeichnet und bestätigt, dass Sie die Erklärung bei freiem Willem
verfasst haben und Sie sich über die Bedeutung der Patientenverfügung im Klaren waren.
Ein Exemplar sollten Sie selbst in Ihrer Brieftasche mittragen, ein Exemplar in den häuslichen Unterlagen abheften, ein Exemplar einer Person Ihres Vertrauens geben und ein Exemplar
Ihrem Hausarzt übergeben.
Bei bestehenden Krankheiten sollte man sich bei der Formulierung seiner Wünsche mit seinem Arzt beraten.
Hilfreich kann ein Vorwort mit seinen eigenen Einstellung zum Leben und Wertvorstellungen und zu Krankheit und Tod sein. So kann der wahrscheinlich mutmaßliche Wille des Betroffenen am ehesten bei einem unvorhergesehenen Fall erfüllt werden.

Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar. So kann man die Verfügung in Abständen überprüfen, noch mal neu überlegen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Änderungen an der Patientenverfügung müssen ebenfalls von Ihnen neu mit Ihrer Unterschrift, Ort  und Datum versehen werden. Und ein Zeuge sollte wieder gegenzeichnen. Desweiteren sollte man ein Papier bei sich tragen mit dem Hinweis auf das Vorhandensein und dem Hinterlegungsort der Patientenverfügung.

"Alte" Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen, die vor In­kraft­tre­ten der ge­setz­li­chen Re­ge­lung im September 2009 ver­fasst wur­den, bleiben grund­sätz­lich auch nach der neuen Rechts­la­ge wirk­sam.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht legt man fest, wer gegenüber Ärzten seine in der Patientenverfügung festgelegten Behandlungswünsche durchsetzen soll. Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig - dies ist für einen Notfall wichtig.
Neben der Gesundheitsfrage können Vermögensverwaltung (außer Darlehen und Verkauf von Eigentum-hierfür benötigt man die rechtliche Betreuung) Regelungen über den Aufenthaltsort (Einweisung ins Krankenhaus oder Pflegeheim), Vertretung gegenüber Behörden und Banken, Besuchsrecht am Krankenbett oder ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung geregelt werden. 
 

Ehegatten und Eltern volljähriger Kinder vertreten sich nicht automatisch gegenseitig. Um eine gegenseitige Vertretungsmacht zu erhalten, sollten Eheleute und Eltern volljähriger Kinder eine Vorsorgevollmacht jeweils mit dem Namen des Bevollmächtigten aufsetzen.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch mündlich erteilt werden. Nur fehlt bei einer mündlich erteilten Vollmacht die Beweisbarkeit. Deswegen sollte eine  Vorsorgevollmacht zur Sicherheit schriftlich niedergelegt werden. Die Vorsorgevollmacht muss nicht, aber kann, notariell beurkundet werden.
 
Desweiteren sollte man sich bei seiner Bank für eine Bankvollmacht erkundigen. Manche Banken stellen eigene Vollmachtformulare zur Verfügung, andere wiederum akzeptieren die allgemeine Vorsorgevollmacht.
Für die Vorsorgevollmacht können mehrere Personen als Bevollmächtige benannt werden. So ist  zum Beispiel bei Abwesenheit eines Bevollmächtigten immer eine Ersatzperson vor Ort, die gegebenenfalls entscheiden kann. Jeder Bevollmächtigte sollte ein Examplar des Vollmachtsformulars besitzen.
Unter www.vorsorgeregister.de kann man seine Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Eine gute Sache, so hat man die Papiere an einer offiziellen Stelle hinterlegt. 
Wichtig ist es, die Vorsorgevollmacht bei klarem Verstand zu erstellen. Wenn bereits eine Demenz vorliegt und Zweifel an einer Geschäftsfähigkeit bestehen (auch im Nachhinein) verliert die Vorsorgevollmacht ihre Gültigkeit. Dann muss evtl. eine rechtliche Betreuung beantragt werden.
Eine rechtliche Betreuung wird von einem Außenstehenden angeregt, das können Familienangehörige, Ärzte, Nachbarn, etc. sein. Die rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht aus bestellt. Hier entscheiden ein Verfahrespfleger und Richter über die Person des Betreuers. Wurde ein Betreuer vorgeschlagen, wird in der Regel auf diesen zurückgegriffen, Familienangehörige werden bevorzugt.
Die Vorsorgevollmacht muss nicht verlängert werden, einmal erstellt, behält sie ihre Gültigkeit. Allerdings ist es ratsam, ab und an zu überprüfen, ob die darin gemachten Angaben noch dem Willen des Betroffenen entsprechen.
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Bei einem Widerruf sollte man sich das Vorsorgevollmacht Formular zurückgeben lassen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung dient dafür, einen Vorschlag anzugeben, wer im Ernstfall vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht ist grundsätzlich an die benannte Person gebunden und wird diese in der Regel zum Betreuer einsetzen.

Formulare für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten und Vorlagen für ein Pflegetagebuch - als kostenloses PDF

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Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12. März 2024 05:45


   

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