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Pflegegrade
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- Zuletzt aktualisiert: Montag, 11. März 2024 20:14
Pflegegrade
Die Pflegegrade 1 bis 5 wurden per 01.01.2017 eingeführt und ersetzen die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3. Ein Pflegegrad wird mittels einer Pflegebegutachtung festgestellt, durchgeführt von Medizinische Dienst Bund.
Die folgenden 3 Tabellen sollen das neue System der Pflegegrade verständlich erklären. Es ist eine vereinfachte Darstellung ohne weitere Details und Besonderheiten, weitergehende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Links.
1. Bewertung der Pflegebedürftigkeit
Für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit wird der Antragssteller in 6 Lebensbereichen (Module) begutachtet und bepunktet. Details bei Betanet.de: Pflegebegutachtung. Je mehr Punkte desto pflegebedürftiger. Jedoch werden die Punkte der einzelnen Module unterschiedlich stark gewichtet. Essen, Trinken und Körperpflege werden am höchsten bewertet.
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2. Einordnung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade
Nun werden die erreichten Punkte gewichtet (aus maximal 167 Punkte werden maximal 100 Punkte) und zusammengezählt - aus der Gesamtpunktezahl ergibt sich der Pflegegrad.
Weitere Details bei MDS-EV.de: Punkteberechnung aller Einzelkriterien u.w.
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3. Leistungen nach Pflegegrad, pro Monat in Euro, Stand: 01.01.2024
Die folgende vereinfachte Darstellung zeigt, welche Beträge einem Pflegebedürftigen zustehen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei Betanet.de: Häusliche Pflege und Pflege im Pflegeheim.
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Begriffserklärungen
• Gepflegt von Angehörigen (Geldleistung, häusliche Pflege)
Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen, wenn er von Angehörigen oder Ehrenamtlichen zuhause oder in einem Altenwohnheim gepflegt wird.
Die Zahlung ist für den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen steuerfrei.
• Gepflegt vom Pflegedienst (Sachleistung, häusliche Pflege)
Betrag den die Pflegekasse zahlt wenn der Pflegebedürftige zuhause oder in einem Altenwohnheim von professionellen Pflegekräften gepflegt wird. Hier der häufigste Fall, ist die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
• Entlastungsbetrag, häusliche Pflege
Betrag zur Entlastung der Pflegekraft (Pflegedienst oder Angehörige). Dieser Betrag soll dazu eingesetzt werden, Selbstständig, Selbstbestimmung und Alltagsgestaltung des Pflegebe- dürftigen zu fördern.
• Gepflegt im Pflegeheim (Leistungsbetrag Pflegeheim)
Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse wenn der Pflegebedürftige vollstationär in einem Pflegeheim lebt. Zusätzlich ist ein Leistungszuschlag möglich.
Weitere Leistungen
Über diese Leistungen hinaus, gibt es noch weitere Möglichkeiten die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können: Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienste pflegen gemeinsam), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40,- monatlich), Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und langlebige Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Pflegeberatung und Pflegekurse.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Weiterführende Informationen
► Goldjahre.de: Ratgeber Pflegegrade (PDF, 56 KB)
► Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege
► Für Pflege und soziale Betreuung relevante Gesetze (SGB 11): Sozialgesetzbuch - Elftes Buch