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Was ist GKV, G-BA, PKV

Details

GKV, G-BA, PKV, Verbände, Spitzenverband - kurz und bündig erklärt


GKV ist die Abkürzung für "Gesetzliche Krankenversicherung", sie umfasst alle Krankenkassen in Deutschland und gehört zu den Sozialversicherungen. Krankenkassen sind im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, Körperschaften des öffentlichen Rechts.

PKV ist die Abkürzung für "Private Krankenversicherung" und umfasst Krankenversicherungen die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden.

In Deutschland gibt es derzeit über 130 verschiedene Krankenkassen organisiert in mehreren Verbänden (VDEK, AOK, BKK, IKK u.w.) und einem obersten Verband, dem GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband ist auch zuständig für die Pflegeversicherung.

Welche Leistungen ein Versicherter von seiner GKV erhält, bestimmt der G-BA (steht für Gemeinsamer Bundesausschuss). Der G-BA wird gebildet u.a. von Vertretern des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Das Krankenkassen-System in Deutschland steht seit langem in der Kritik, wegen der unnötig hohen Anzahl an Krankenkassen und den hohen Verwaltungskosten. Nur für Bürokratie, Verwaltung und sechsstellige Vorstandsgehälter geben Krankenkassen jedes Jahr circa 5 % unserer Mitgliedsbeiträge aus - das entspricht mehreren Milliarden Euro.



Vereinfachtes Organigramm:

Gesundheitssystem in Deutschland
  Krankenversicherte (Sie und Ich)  
  GKV
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen
  PKV
Verband der Privaten Krankenversicherung
 
  Gesetzliche Krankenversicherungen
90% aller Krankenversicherten
  Private Krankenversicherungen (PKV)
10% aller Krankenversicherten
 
  Körperschaften des öffentlichen Rechts
(ähnlich einer Behörde)
  Privatwirtschaftliche Unternehmen
(naturgemäss oberstes Ziel;
Umsatz und Gewinn)
 
  130 Krankenkassen
(AOK, BKK, IKK, Betriebskassen etc.)
  Versicherungsunternehmen
(Allianz, Axa, Debeka etc.)
 
  Gesetzliche Pflegeversicherung  
  Pflegekassen
(jede Krankenversicherung - gesetzlich und privat - muss eine Pflegekasse haben)
 
  Pflegebedürftige & Pflegende
Mit unseren Beiträgen zur Pflegeversicherung, werden die Kosten für Pflegebedürftige und auch 87b-Betreuungskräfte bezahlt.
 

Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Allgemeine Krankenversicherungspflicht. D.h. jeder mit deutschen Wohnsitz muss krankenversichert sein. Trotzdem gibt es nach wie vor eine größere Zahl an Menschen die keine Krankenversicherung haben, geschätzt ca. 150.000 bis 250.000. Der größte Anteil davon dürften Selbstständige sein, deren Einkünfte nicht mehr für eine Krankenversicherung ausreichen.
Ab dem Jahr 2016 sollen mehrere Millionen Menschen in Deutschland, die kein Einkommen haben und bisher keine Beiträge eingezahlt haben, kostenlose Krankenversicherungen erhalten. Unversicherte und Selbstständige die ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Krankenversicherung haben, aber vorher Beitragszahler waren, zählen nicht dazu.

Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19. März 2019 21:08


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