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Was ist eine Pflegeberaterin (Pflegeberater)
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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19. März 2019 21:35
Was ist eine Pflegeberaterin und welche Pflegeberatungen gibt es
Dass es eine Pflegeberatung überhaupt gibt und jeder Pflegebedürftige ein Anrecht auf unabhängige und kostenlose Beratung hat, ist kaum bekannt. Weder das Bundesministerium noch die Pflegeversicherung weisen bisher ausreichend auf diese Angebote hin.
Eine Pflegeberatung soll pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige beim Pflegealltag und beim Bezug von Pflege- und Sozialleistungen helfen. Die Pflegeberatung wird organisiert und finanziert von den Pflegekassen der Krankenkassen. Sie sollte sich jedoch selbstverständlich am Bedarf und Wohl des Pflegebedürftigen orientieren und nicht an wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen. Das Angebot an neutralen, von Krankenkassen unabhängigen, Pflegeberater/in ist derzeit noch gering.
Die Pflegeberatung insgesamt, lässt sich nach Beratungsumfang und Beraterkompetenz in 3 Bereiche gliedern:
• Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
• Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI
• Pflegeberater/in nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI
Die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI wurde erst im Jahr 2009 verbindlich eingeführt. Sie ist die umfassendste aller Pflegeberatungen, der Berater benötigt eine besondere Qualifikation.
Eine Pflegeberater/in nach § 7 a SGB XI unterstützt aktiv und intensiv einen pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich seines pflegerischen Bedarfs und ihm zustehender Leistungen.
Anspruch auf eine Pflegeberatung hat jeder
• der bereits Pflegeleistungen bezieht
• der Pflegeleistungen beantragt hat
• bei dem erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht
► Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, vollständiger Gesetzestext
► Pflegeberatung finden
Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI
Die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI soll als Schulungskurs für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche angeboten werden, um deren Fähigkeiten bei der täglichen Pflegearbeit zu verbessern. Dieser Pflegekurs kann bzw. sollte beim Pflegebedürftigen zuhause stattfinden.
► Pflegeberatung nach § 45 SGB XI, vollständiger Gesetzestext
Pflegeberater/in nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist eine Pflichtberatung für Pflegebedürftige mit "selbst beschafften Pflegehilfen" - also z.B. pflegende Angehörige. Abhängig von der Pflegestufe, soll viertel- oder halbjährliche eine Beratung mit pflegefachlicher Kompetenz beim Pflegenden zuhause stattfinden.
► Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, vollständiger Gesetzestext
Zudem besteht die Möglichkeit anerkannte Pflegeberatungen als niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI wahrzunehmen (s.a. Betreuung nach 45b).
Derzeit werden Pflegeberatungen überwiegend von Mitarbeitern der Pflegekasse durchgeführt. Neutralere Beratungen bieten Diakonien und weitere gemeinnützige Einrichtungen an:
► Verzeichnis von Pflegeberatungen, Zentrum für Qualität in der Pflege, zqp.de
► Bundesministerium, 31.000 Adressen für Pflege, Beratung, Dienste u.w.
Darüberhinaus gibt es auch Beratungsangebote von Pflegediensten und anderen gewerblichen Anbietern, bei grösseren Umfang können sie kostenpflichtig sein.
Wie wird man Pflegeberater/in
Die Berufsaussichten als Pflegeberater/in sind gut, der Personalbedarf steigend. Neben einer Beschäftigung als Angesteller bieten sich auch Möglichkeiten für Selbstständige, z.B. als Zusatzangebot zu bestehenden Pflegeleistungen.
Die Qualifizierung und Ausbildung zur Pflegeberater/in wird von Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Einrichtungen angeboten.
► Weitere Informationen bei gkv.de
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