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Pflegegrade, Module, Punkte - kurz erklärt
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- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 18. Februar 2022 12:16
Neue Pflegegrade kurz & verständlich
5 Pflegegrade ersetzen seit dem 01. Januar 2017 die bisherigen 3 Pflegestufen.
Mittels 6 Module wird der Pflegebedürftige begutachtet und bepunktet. "Sammeln Sie Punkte" heisst es jetzt also nicht nur an der Supermarktkasse, sondern auch dann wenn man als Pflegebedürftiger menschenwürdige Hilfe benötigt.
Um das neue System besser zu verstehen, sind die wichtigsten Informationen in diesem kleinen Ratgeber zusammengefasst und in einfachen Worten erklärt:

Weiterführende Informationen und Links finden Sie in unserem Artikel: ► Pflegegrade
"Im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen" so lautet die Parole des Bundesgesundheitsministeriums zu den neuen Pflegestärkungsgesetzen und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Und minutengenaue Vorgaben fürs Kämmen und Füttern - das soll es ab jetzt nicht mehr geben.
Anhand von 65 Einzelkriterien wird ab sofort der alte Mensch abgeklopft, ob da nicht doch noch ein paar versteckte Fähigkeiten zu finden sind. Wehe, ich kann mir noch eine Tütensuppe in eine Tasse Wasser kippen, das gibt richtig Punkteabzug im wichtigsten Modul 4.
Da nutzt es auch nichts wenn ich ansonsten dement und mental labil bin - denn Module 2 und 3 bringen kaum Punkte. Und noch dazu zählt hier nur das Modul mit der höheren Punktzahl - also entweder Modul 2 oder Modul 3. Eine vollständige Bewertung nach 6 Modulen findet also gar nicht statt, der Pflegegrad wird faktisch nach nur 5 Modulen berechnet.
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Modul 2 und Modul 3 - die Mogelpackung.
Einfach ausgedrückt ist Modul 2 das Demenz-Modul und Modul 3 bewertet die Psyche.
Werden in Modul 3 mehr Punkte erreicht als in Modul 2 bleibt eine Demenzerkrankung gänzlich unberücksichtigt - genau das Gegenteil von dem was offiziell behauptet wird. Sie haben Demenz und psychische Problemlagen? Pech gehabt, wählen Sie eins von beiden, beides geht nicht da nicht vorgesehen und ausserdem viel zu teuer.
Ein Hohn angesichts dessen, dass einerseits Demenz als die kommende Volkskrankheit gilt und dass andererseits u.a. traumatische Erlebnisse heutiger Senioren in den Kriegsjahren, bei fast keinem Betroffenen jemals behandelt wurden.
Demenz und Psyche müssten selbstverständlich vollständig in die Bewertung einfliessen! Und zudem mit einem deutlich höheren Anteil als 15 %.
Mit der nachträglichen unterschiedlichen Gewichtung der Punkte wird die Bewertung für Laien undurchschaubar. Erst werden Bedürftigkeiten festgestellt und bepunktet, bei der Endabrechnung aber werden diese Bedürftigkeiten wieder abgewertet.
Eine Armutsrentnerin die bisher Pfandflaschen sammelte oder einer anderen kleineren Beschäftigung nachging um über die Runden zukommen, erhält monatlich 910,- Euro wenn sie ihren pflegebedürftig gewordenen Mann mit Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung) zuhause pflegt. Da hat sie mehr wenn sie weiter Pfandflaschen sammelt.
Eine Politik und eine Gesellschaft die sich lange Zeit nicht um ihre Alten gekümmert haben und jetzt ein derart komplexes Regelwerk brauchen um Hilfebedürftigen etwas mehr Zuwendung und Würde zugeben, sollten dringend über ihre ethischen Grundsätze nachdenken.
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