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Erklärungen A - Z

Was sind Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel

Details

Wie unterscheiden sich Heilmittel, Hilfsmittel, und Pflegehilfsmittel?


Für pflegebedürftige und kranke Menschen stehen zahlreiche Hilfen seitens der Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Die Nutzung dieser Hilfen ist jedoch teils schlecht überschaubar und umständlich - besonders was Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel betrifft.
Folgend sehen Sie einen groben Überblick, der sich auf den Bedarf von Pflegebedürftigen bezieht. Zwecks besserer Übersicht sind nur die wichtigsten Merkmale erfasst (die Angaben sind unverbindlich und nicht vollständig).

Auch wenn es mühsam ist, lohnt sich für Pflegende und Pflegebedürftige eine Prüfung auf mögliche Ansprüche die noch nicht genutzt werden. Hierzu sehr empfehlenswert ist eine umfassende Beratung bei einer neutralen Pflegeberatung. Solche Pflegeberatungen sind für Pflegende und Pflegebedürftige kostenlos. Information zur kostenlosen Pflegeberatung

Heilmittel • Hilfsmittel • Pflegehilfsmittel
Heilmittel Hilfsmittel Pflegehilfsmittel
Zur äusserlichen Anwendung Für Ausgleich und Vorbeugung Zur Erleichterung der Pflege,
Linderung der Beschwerden
und selbständigeren Lebensführung
Anspruch bei Erkrankung Anspruch bei Behinderung oder Krankheit (zuhause) Anspruch bei häuslicher Pflege
mit Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3
Krankenversicherung Pflegeversicherung
Äusserliche Behandlungen wie Ergotherapie, Krankengymnastik und Massagen. Badehilfen, Bandagen, Bewegungsgeräte, Dekubitus, Gehhilfen, Hörhilfen, Inhalationsgeräte, Inkontinenzhilfen, Kommunikationshilfen, Krankenpflegeartikel, Lagerungshilfen, Mobilitätshilfen, Prothesen, Rollstühle, Stomaartikel, Toilettenhilfen u.w. Langlebige Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel
zum Verbrauch
Pflegebetten und Zubehör, Pflegerollstühle, Körperpflege-Artikel, Hausnotrufsysteme, Massnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (Treppenlift, Bad, Behindertengerecht u.ä.) Einmalhandschuhe, Fingerlinge,
Mundschutz,
Schutzschürzen,
Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
Gesamtes Verzeichnis
Heilmittelkatalog
Gesamtes Verzeichnis
Gruppen: 01 bis 33
Gesamtes Verzeichnis
Gruppen: 50, 51, 52, 53, 98
Gesamtes Verzeichnis
Gruppe: 54
Ärztliche Verordnung Beantragen Bei Pflegekasse beantragen Pauschal bei Pflegekasse beantragen
Eigenanteil:
10 € je Verordnung zzgl.
10 % der Heilmittelkosten
Eigenanteil:
10 % bei maximal 10 € sowie diverse Festbeträge
Eigenanteil:
10 Prozent bei maximal
25 € je Pflegehilfsmittel
Eigenanteil: 0
Volle Kostenerstattung
bis zu 480 € jährlich
Gesetzestexte (u.a.):
SGB V § 32, SGB VI § 15
Gesetzestext:
SGB V § 33 u.w.
Gesetzestext:
SGB XI § 40
Gesetzestext:
SGB XI § 40


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Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28. Juli 2019 15:59


Kommentare  

+2 # Ralf 2016-05-16 19:36
Ganz schön kompliziert. Muss man wohl durch wenn man krank und gehandicapt ist. Haben daß Politik + Versicherungen absichtlich so kompliziert gemacht, um den kranken Menschen abzuschrecken?
Darf man in Deutschland sterben, ohne daß man es vorher beantragt hat?

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