Erklärungen A - Z
Was ist ein Medizinischer Dienst (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, abgekürzt MDK, übernimmt Beratungsdienste und Begutachtungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen und für die Pflegeversicherung.
Der MDK wird von den Krankenkassen finanziert, soll jedoch trotzdem unabhängig agieren. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt.
Begutachtungen müssen vom MDK zwar grundsätzlich objektiv durchgeführt werden, die Realität zeigt jedoch dass dies nicht garantiert ist und Gutachten zwecks Kosteneinsparung zugunsten der Krankenkasse ausfallen können.
Im Pflegebereich beurteilt der MDK die Pflegebedürftigkeit eines Menschen und ist damit verantwortlich für die Zuweisung eines Pflegegrad.
Eine Begutachtung müssen Sie über die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragen. Anschliessend erfolgt ein angemeldeter Hausbesuch eines MDK-Gutachters, der den Hilfebedarf individuell feststellen soll.
Die abschliessende Entscheidung über Ihren Hilfebedarf muss Ihnen binnen 5 Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Gegen die Entscheidung können Sie binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen, der Widerspruch ist direkt an Ihre Pflegekasse zu richten.
Wenn es Probleme beim Ablauf der Begutachtung an sich gegeben hat, können Sie sich an die Beschwerdestelle des MDK wenden.
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wird der Medizinische Dienst von der Firma MedicProof GmbH gestellt.
Tipp:
Beginnen Sie frühzeitig mit dem Führen eines "Pflegetagebuch" und nehmen Sie sich die Zeit es sehr genau zu führen. Damit können Sie dem MDK-Gutachter eine wichtige Grundlage für eine realistische Beurteilung anbieten.
Eine Vorlage für ein Pflegetagebuch gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW, kostenfrei als PDF zum Ausdrucken: ► Pflegetagebuch-Vorlage
Bücher zum Thema (per Klick bei Amazon bestellbar):
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Durchsetzung von Pflegestufen im häuslichen Bereich: Ein Wegweiser für Betroffene, Angehörige, Betreuer von Veronika Voget Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Zuerkennung einer Pflegestufe. Die größte Hürde: Die Begutachtung durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). ► Mehr Informationen |
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Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch: Informationen, Tipps, Formulare, Checklisten von Anja Palesch Pflegende Angehörige bilden den größten Pflegedienst in Deutschland und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Etwa 3,75 Millionen Menschen unterstützen und versorgen ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Dabei müssen sie sich meist durch einen regelrechten Dschungel von Informationen kämpfen. ► Mehr Informationen |
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Pflegegutachten und Pflegetagebuch: Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung von Verbraucherzentrale NRW Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zuvor muss die Pflegebedürftigkeit aber durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Begutachtung per Hausbesuch sollte daher gut vorbereitet werden – denn von ihr hängt ab, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden. ► Mehr Informationen |
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► Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege
► Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: MDK.de
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